Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1991

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   OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 204/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 204/91 (https://dejure.org/1991,8085)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.06.1991 - 2 L 204/91 (https://dejure.org/1991,8085)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 2 L 204/91 (https://dejure.org/1991,8085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 379
  • SchlHA 1991, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 126.75
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 204/91
    Dieser Rechtsansicht des erkennenden Senats steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1976 (BVerwG VII B 126.75 - Buchholz 401.63 Nr. 3) nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 355/92

    Kurtaxe für Inhaber von Zweitwohnungen; Widerlegung der Aufenthaltsvermutung;

    Dies gilt gem. § 86 1 1 VwGO auch für das Gerichtsverfahren, weil sich das Gericht auch in solchen Fällen schon aus dogmatischen Gründen nicht von seiner Amtsermittlungspflicht befreien kann (vgl. z. B. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159).

    Die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.1.1982 - 3 C 3/81; OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 379 = SchlHA 1991, 159) umstrittene Frage, ob die widerlegbare Aufenthaltsvermutung zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt oder als allgemeiner Erfahrungssatz bloß innerhalb der Beweiswürdigung zu berücksichtigen ist, kann hier dahingestellt bleiben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 142/96
    Diese satzungsrechtlich bestimmten Voraussetzungen befinden sich im Einklang mit den gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen (§§ 2, 10 KAG; vgl. Urt. des Senats vom 25.06.1991, 2 L 204/91, SchlHA 1991, 159); für das Jahr 1994 kann indes nicht festgestellt werden, daß sie für die Kläger zu 1) - 4) erfüllt sind.

    Eine "Umkehr" der Beweislast besteht insofern nicht (Urt. des Senats vom 25.06.1991, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 KAS enthält keinen besonderen (eigenständigen) Kurabgabentatbestand, sondern ist mit § 2 Abs. 1 KAS zusammenzulesen und dient insoweit lediglich der Klarstellung des darin enthaltenen Tatbestandsmerkmals der Ortsfremdheit in einem Zweifelsfall (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 1991 - 2 L 204/91 - juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 KAS enthält keinen besonderen (eigenständigen) Kurabgabentatbestand, sondern ist mit § 2 Abs. 1 KAS zusammenzulesen und dient insoweit lediglich der Klarstellung des darin enthaltenen Tatbestandsmerkmals der Ortsfremdheit in einem Zweifelsfall (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 1991 - 2 L 204/91 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1991 - 1 M 23/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1991 - 1 M 23/91 (https://dejure.org/1991,7971)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.05.1991 - 1 M 23/91 (https://dejure.org/1991,7971)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Mai 1991 - 1 M 23/91 (https://dejure.org/1991,7971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 19/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.1991 - 1 M 23/91

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 898
  • SchlHA 1991, 159
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